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Häusliche Pflege: Tod von pflegebedürftiger Frau – Verfahren eingestellt

Nach dem Tod einer pflegebedürftigen Frau standen ihre Tochter und deren Mann vor Gericht. Doch die Vorwürfe bestätigten sich ni




Nach dem Tod einer pflegebedürftigen Frau geraten ihre Tochter und deren Ehemann unter Verdacht. Wurde die 62-Jährige derart vernachlässigt, dass sie starb? Ein Gericht prüfte den Fall.Ein Strafverfahren wegen des Todes einer pflegebedürftigen Frau gegen ihre Tochter und deren Ehemann ist ohne Urteil zu Ende gegangen. Das Berliner Landgericht stellte das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten ein. Die Todesursache sei nicht die Pflege gewesen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das habe sich aus einem rechtsmedizinischen Gutachten ergeben.Die Staatsanwaltschaft hatte dem Paar im Alter von 37 und 43 Jahren zunächst Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt. Sie hätten die seit Jahren an Multipler Sklerose erkrankte 62-Jährige, die in der Wohnung der Angeklagten in Berlin-Pankow lebte, “böswillig vernachlässigt”, hieß es in der Anklage. Die Frau habe in einem völlig verdreckten, mit Insekten befallenen Zimmer gelegen und sich “wund gelegen”.Am 16. Dezember 2023 hatten die Eheleute einen Rettungswagen verständigt. Die 62-Jährige kam in ein Krankenhaus. Nach ihrem Tod zehn Tage später schalteten Ärzte die Polizei ein. Knapp einen Monat später wurde das Paar festgenommen. Die 37-Jährige kam nach etwa zwei Wochen wieder auf freien Fuß, der Mann befand sich vier Monate in Untersuchungshaft.Warum es nicht zur Verurteilung kamDie Pflege sei “nicht optimal” gewesen, stand für das Gericht nach zweieinhalbmonatiger Verhandlung fest. Doch das reiche nicht für eine Verurteilung. Die 62-Jährige sei laut Gutachten an einer Lungenentzündung gestorben, die im Krankenhaus nicht behandelt worden sei.Es seien im Prozess Fragen offen geblieben, so das Gericht. Die 37 Jahre alte Tochter des Opfers hatte erklärt, sie habe zwar Fehler gemacht, doch nicht böswillig gehandelt. Ihre Mutter habe keine Hilfe bei der Körperpflege zugelassen. Sie selbst sei damals auch beruflich überlastet gewesen. Dass sich ihre Mutter in einem derart schlechten Pflegezustand befand und offene Wunden hatte, habe sie nicht wahrgenommen. Im Zusammenhang mit der Einstellung des Verfahrens verzichteten die Angeklagten auf eine Haftentschädigung.



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Publish date : 2024-12-17 17:01:41

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