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Gegen René Benko liegt ein europäischer Haftbefehl vor – Österreich vollstreckt ihn aber nicht. Auch in U-Haft muss Benko nicht. Der Wiener Strafrechtsprofessor Robert Kenk ordnet das Vorgehen ein. Er erkennt eine „problematische Ungleichbehandlung“.
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Author : Andreas Macho
Publish date : 2024-12-06 18:06:09
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