Studierende müssen sich mit dem politisch festgelegten Bafög-Satz zufriedengeben, auch wenn der nicht zum Leben reicht. Das sagt das Bundesverfassungsgericht.
.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . %%%. . . * . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - . . . . .