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Oberlandesgericht Celle: Ex-AfD-Politiker legt Einspruch im “Kriegskasse”-Prozess ein

Christopher Emden saß für die AfD im Landtag, hat der Partei mittlerweile aber den Rücken gekehrt. (Archivbild) Foto: Moritz Fra




Das OLG Celle hatte entschieden, dass der frühere AfD-Politiker Emden seine Vorwürfe gegen AfD-Landeschef Schledde unterlassen muss. Dagegen legte er jetzt Einspruch ein.Der juristische Streit um den Vorwurf, die AfD Niedersachsen habe für aussichtsreiche Listenplätze Zahlungen in eine sogenannte “Kriegskasse” verlangt, könnte in eine nächste Runde gehen. Der frühere AfD-Landtagsabgeordnete Christopher Emden legte Einspruch ein gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle. Das Gericht hatte entschieden, dass Emden seine “Kriegskassen”-Behauptung über AfD-Landeschef Ansgar Schledde künftig unterlassen muss.Am Montag ging Emdens Einspruch ein, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. “Das Gericht muss nun zunächst die Zulässigkeit des Einspruchs prüfen.” Im Fall eines zulässigen Einspruchs müsse dann erneut ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt werden.Das OLG hatte ein Versäumnisurteil gesprochen, weil zu dem Berufungsprozess weder Emden noch seine Anwältin erschienen waren. Das Gericht legte für seine Entscheidung daher nur den Vortrag der Schledde-Seite zugrunde – die Aussagen der vom Oberlandesgericht vernommenen Zeugen, die Schledde belastet hatten, wurden nicht berücksichtigt.Landgericht Verden hatte Behauptung als wahr eingestuftAfD-Landeschef Schledde hatte sich mit einer Unterlassungsklage gegen die Behauptung Emdens gewehrt. In erster Instanz hatte das Landgericht Verden die Klage im März abgewiesen und festgestellt, dass die Behauptung wahr sei. Dagegen ging Schledde vor dem OLG in Berufung.Nach dem Versäumnisurteil hatte Schledde gesagt, Emdens Behauptungen hätten sich als Falschaussagen herausgestellt, die einzig der AfD Niedersachsen schaden sollten. Sollte Emden Einspruch erheben, sehe er dem “sehr gelassen” entgegen.Mit dem Vorwurf einer “Kriegskasse” bei der AfD befasst sich auch der Staatsgerichtshof, der in diesem Zusammenhang einen Antrag auf eine Wiederholung der Landtagswahl prüft. Die Entscheidung in diesem Verfahren soll Anfang Dezember verkündet werden. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover wegen des Anfangsverdachts auf einen Verstoß gegen das Parteiengesetz.



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Publish date : 2024-11-19 12:07:00

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