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Gericht untersagt Verwendung der Parole „From the river to the sea“

Gericht untersagt Verwendung der Parole „From the river to the sea“




In Duisburg hatte die Polizei die Verwendung der Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ untersagt, auch die Düsseldorfer Polizei hatte auf die Strafbarkeit verwiesen. Die Veranstalter klagten. Doch die Entscheidungen waren richtig, wie das Verwaltungsgericht jetzt entschied.



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Publish date : 2024-09-25 18:30:33

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