Das Kopieren und der Verkauf von drei Bildern des Malers Leon Löwentraut wird für einen anderen Künstler teuer. Ein Gericht verurteilte ihn zu Schadenersatz. Der Beklagte sprach von Privatkopien.Der Maler Leon Löwentraut erhält von einem Künstler Schadenersatz in Höhe von 26.000 Euro wegen des Kopierens seiner Kunstwerke. Der beklagte Künstler habe die Urheberrechte Löwentrauts an drei Bildern verletzt, urteilte die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf. Er habe die Kunstwerke ohne Löwentrauts Einwilligung kopiert und verkauft sowie auf seinem Instagram-Kanal veröffentlicht. Dabei stimme der Gesamteindruck der Bearbeitungen mit den Originalen überein – eine eigene schöpferische Leistung des Beklagten sei nicht zu erkennen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beklagte hatte die kopierten Bilder laut Mitteilung des Gerichts mit seinem eigenen Namen signiert und veräußert. Er hatte sich darauf berufen, lediglich Privatkopien angefertigt zu haben, wobei er sich zu Übungszwecken an dem Stil des Klägers orientiert habe. Löwentraut hatte Schadenersatz in Höhe der ihm jetzt zugesprochenen 26.000 Euro gefordert. (Az.: 12 O 156/24).
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Publish date : 2024-08-14 14:18:20
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