Im Juli scheiterte eine Initiative, die eine umfassende Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium erreichen will, am Veto des Innenministeriums. Nun muss ein Gericht über das Volksbegehren entscheiden.Nach dem Veto des Innenministeriums gegen ein Volksbegehren für eine breit angelegte Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium klagt eine Elterninitiative nun gegen die Entscheidung. Ein entsprechender Antrag gegen die Ablehnung der Zulassung des Volksbegehrens sei am Montag eingegangen, teilte der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg mit. Mit der Klage will die Elterninitiative laut Verfassungsgerichtshof erreichen, dass das Gericht die Zulässigkeit ihres Volksbegehrens feststellt. Wann eine Entscheidung in dem Verfahren fallen soll, ist noch unklar. Man strebe eine möglichst kurze Verfahrensdauer an, teilte das Gericht mit. Das Innenministerium hatte dem Volksbegehren Ende Juli eine Absage erteilt. Die Durchführung eines solchen Begehrens sei nicht verfassungskonform, argumentierte das Ministerium damals. Das liege unteren anderem an den erheblichen Kosten, die der Gesetzentwurf im Fall einer Zustimmung bei einer Volksabstimmung verursachen würde. Zudem hätten in der Gesetzesbegründung die Kosten konkret als Geldbetrag genannt werden müssen.Die Elterninitiative kämpft für eine G9-Möglichkeit für alle Klassen. Mit dem Volksbegehren wollen die Eltern erreichen, dass alle Schülerinnen und Schüler am Gymnasium ab dem Schuljahr 2025/2026 die Möglichkeit bekommen, das Abitur in neun Schuljahren zu absolvieren.Die grün-schwarze Koalition hatte sich im April auf Vorschläge für grundlegende Reformen geeinigt. Unter anderem soll G9 demnach zum Schuljahr 2025/2026 eingeführt werden – jedoch zunächst nur für die Klassen fünf und sechs.
Source link : https://www.stern.de/gesellschaft/regional/baden-wuerttemberg/neunjaehriges-gymnasium–g9-initiative-klagt-gegen-ablehnung-ihres-volksbegehrens-34954330.html?utm_campaign=alle&utm_medium=rss-feed&utm_source=standard
Author :
Publish date : 2024-08-06 09:30:31
Copyright for syndicated content belongs to the linked Source.