Er muss lange ins Gefängnis. Für eine Tat bei einer Feier unter Kolleginnen und Kollegen in Bielefeld. Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt Anfang April die Tat bereits gestanden.Ein 21-jähriger Sanitäter, der im Oktober 2023 bei einer Party eine Kollegin getötet hatte, muss nach einem Urteil des Landgerichts Bielefeld wegen Mordes für 13 Jahre ins Gefängnis. Die Richter bewerteten die Tat nach Jugendstrafrecht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Damit schloss sich das Gericht nicht der Forderung der Anklage an. Die Staatsanwaltschaft hatte sich in ihrem Plädoyer für eine lebenslange Freiheitsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht ausgesprochen. Das Landgericht ging allerdings deutlich über die Forderung des Verteidigers hinaus. Der Anwalt hatte sich wegen heimtückischen Mordes für acht Jahre Gefängnis für den Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht ausgesprochen. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte bei dem Angeklagten im Prozess Entwicklungsdefizite und fehlende emotionale Reife festgestellt. Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt Anfang April in nichtöffentlicher Sitzung gestanden, seine Kollegin am Rande einer Party in Bielefeld mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. Laut den Ermittlungen soll der Deutsche die gleichaltrige Sanitäterin am 29. Oktober 2023 bei einer privaten Feier von Rettungskräften mehrfach bedrängt haben, wobei sie ihn zuletzt lautstark abwies. Terminvorschau Montag
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Publish date : 2024-07-15 14:57:26
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